|
Einleitung
Korruption, Bestechung und Kartellabsprachen bei allem, was mit Bauen zu tun hat, sind Erscheinungen, über deren Aufdeckung in den Medien in den letzten Jahren immer häufiger berichtet wird. Die Geschädigten können sich nicht vorstellen, wie es möglich war, dass einige der Beteiligten über Jahre hinweg in die eigenen Taschen wirtschaften konnten. Die erste Reaktion zielt meist auf Schadensausgleich. Die Möglichkeit der betrieblichen Erschwerung durch Kontrolle und Beseitigung von Bauablaufmängeln wird zu diesem Zeitpunkt in den seltensten Fällen ins Auge gefasst. Wer zukunftsorientiert denkt, sollte hier unverzüglich eingreifen.
Es ist unbedingt wichtig, alle Möglichkeiten auszunutzen, um geschäftsschädigende Handlungen bei der Abwicklung von Baumaßnahmen zu erschweren. Häufig wird durch fehlende Kontrollen auf Auftraggeberseite dolosen Handlungen Vorschub geleistet, ohne dass man sich der Konsequenzen des eigenen Handelns bewusst ist. In den kaufmännischen Bereichen ist die Revision seit vielen Jahren ein fester Begriff, während die technischen Revisionen erst in den letzten 10 Jahren richtig Fuß fassen konnten. Bemerkenswert ist, dass die Revision gerade in den technischen Bereichen, und hier ganz besonders im Bauwesen, zur Aufdeckung von erheblichem Risikopotential geführt hat.
Soweit es über das Belegwesen und über vorliegendes statistisches Zahlenmaterial möglich war haben kaufmännische Revisoren Prüfungen in technischen Bereichen durchgeführt. Dabei wurde in der Regel die finanzielle Seite von Baumaßnahmen, nicht aber die technischen Vorgänge bei der Abwicklung von Investitionsvorhaben, untersucht. Der Einsatz von Revisoren mit Ingenieurausbildung erweitert hier die revisorischen Möglichkeiten erheblich.
Bildung von Kartellen
Bei der Abwicklung von Baumaßnahmen werden in der Regel die anfallenden Leistungen in Fachlosen ausgeschrieben. Die zum Angebot aufgeforderten Bieter müssen in die vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisse ihre Einheitspreise einsetzen.
Die Schwierigkeit des Bieters besteht darin, seine Preise nicht nur entsprechend seinem Aufwand zu kalkulieren, sondern dabei auch wettbewerbsfähig mit anderen Bietern zu bleiben. Für ihn besteht in diesem System der Auftragsvergabe die Schwierigkeit darin, dass er seine Kapazitäten nicht gezielt einplanen kann, denn ein „gezieltes Hereinholen“ von Aufträgen wird hierbei erschwert.
Es liegt auf Bieterseite nahe, - denn allen Bietern geht es so -, diesen Nachteil der Auftragsbeschaffung durch Absprachen im Bieterkreis zu umgehen. Bei diesen Absprachen werden unter anderem auch höhere Wettbewerbspreise vereinbart.
Korruption und Bestechung
Bei Korruption und Bestechung werden Mitarbeiter des Auftraggebers durch Zuwendungen veranlasst, für Auftragnehmer günstige Entscheidungen zu treffen.
Beispiele:
- Leistungsverzeichnisse enthalten Positionen, die unvollständig beschrieben und Mengen, die überhöht oder zu niedrig angegeben werden. Die Informationen über die Manipulationen erhält ein bestimmter Bieter, der dann kalkulatorische Vorteile hat, die ihm zum Auftrag verhelfen.
- Nachträgliches Ändern von Angeboten oder das Einfädeln von Neuangeboten nach Kenntnis der Gegenangebote der Bieter, weil die Termine zur Angebotseröffnung nicht eingehalten werden.
- Das Erteilen von überhöhten Aufträgen oder das Abrechnen von nichterbrachten Leistungen.
- Das Abrechnen von Stundenlohn für Arbeiten, die in den Positionen des Leistungsverzeichnisses und damit im Vertrag schon enthalten sind.
Durch die technische Revision und die Projektsteuerung werden
- System- und Bauablauffehler aufgedeckt
- Arbeitsabläufe zur Abwicklung der Baumaßnahmen optimiert
- Termin- und Kostenrisiken minimiert
- Der Bauherr von seinen Aufgaben entlastet
|